Unser Übungsplatz in Hennstedt

Man kommt zur Hundeschule über die Schulstraße dann die Straße weiter fahren in die Straße Busch.


Kurz hinter dem Ortsschild befindet sich der Platz auf der rechten Seite.



Platzordnung

Die Hunde sollen vor Betreten des Übungsplatzes genügend Auslauf gehabt haben, damit das lösen nicht auf dem Übungsplatz geschieht. Sollte trotzdem ein Häufchen entstehen ist der Hundehalter verpflichtet dieses wieder zu entfernen.

Beim Betreten des Platzes sind alle Hunde anzuleinen und während der Übungen auch angeleint zu lassen. Das Ableinen einzelner oder mehrerer Hunde erfolgt ausschließlich auf Anweisung des Ausbilders. Dennoch ist jeder Hundeführer verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Beobachtung und Kontrolle zu halten. Jeder haftet für seinen Hund nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Jeder Hund muss gegen Tollwut geimpft sein! Der Nachweis ist jährlich zu erbringen.

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung (sog. Tierhalterhaftpflichtversicherung) ist nachzuweisen.

Die Gruppe Dithmarscher Land übernimmt keine Haftung für Unfälle und Folgen aller Art, für den Hundeführer, Ausbilder und Besucher.  Hundeführer und Besucher sind haftbar für alle Schäden die er oder sein Hund auf dem Übungsplatz bzw. an anderen Hunden verursacht.

Eltern haften für ihre Kinder.

Den Weisungen der Ausbilder und/oder Aufsichtspersonen ist in jedem Fall Folge zu leisten.   

Es dürfen keine Stachelwürger benutzt werden. 

Kranke Hunde, läufige und scheinschwangere Hündinnen sind zu den Ausbildungsstunden nicht zugelassen.

Ortsgruppe Dithmarscher Land

Busch 1 in Hennstedt